Tagesthemen

Lieber homepage - Besucher,
Nachfolgend finden Sie Erklärungen des Landesverbandes zu folgenden Themen:
  1. Rundschreiben des Landesvorsitzenden zur Volksabstimmung über Stuttgart 21
  2. Pressemitteilung des Landesvorsitzenden zu politischen Forderungen des Landesverbandes
  3. Stellungnahmen der Landtagsparteien zu politischen Forderungen des Landesverbandes
  4. Politische Forderungen des Freie Wähler Landesverbandes wurden aktualisiert
  5. Kommunen gewährleisten flächensparende Siedlungspolitik
  6. Freie Wähler fordern seriöse Finanzierung der Kinderbetreuung
  7. Positionspapier zur Wahlkampfkostenerstattung und Parteienfinanzierung

Rundschreiben des Landesvorsitzenden zur Volksabstimmung über Stuttgart 21

Der Freie Wähler Landesverband bezieht eindeutig Position Pro Stuttgart 21 und für den Ausbau der Bahnstrecke Ulm-Wendlingen. Landesvorsitzender Heinz Kälberer ruft die Freien Wähler im Land auf zur Volksabstimmung zu gehen und gegen das Ausstiegsgesetz zu stimmen. Sein Rundschreiben lesen Sie hier.

(29.10.2011)


Keine neuen Lasten für die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich !

Der Freie Wähler Landesverband fordert die Parteien der künftigen Landesregierung auf, keine Festlegungen zu Lasten der Kommunen ohne finanziellen Ausgleich zu treffen. Zum Bürokratieabbau soll ein Beirat zur Beratung der Regierung und des Landtags eingerichtet werden. Die Pressemitteilung des Landesvorsitzenden finden Sie hier.

(24. 4. 2011)

Landtagsparteien nehmen zu politischen Forderungen des Landesverbandes Stellung.

Mit Wahlprüfsteinen hat der Landesverband im Dezember 2010 Forderungen an die im Landtag vertretenen Parteien gestellt. Inzwischen liegen alle Antworten vor. Sie können diese in dieser Zusammenstellung nachlesen.
Der Vorstand es Landesverbandes wird die Forderungen bei künftigen Gesprächen mit der Landesregierung und den Landtagsfraktionen weiter verfolgen.

(15. 2. 2011)

Politische Forderungen des Freie Wähler Landesverbandes wurden aktualisiert.

Kommunen gewährleisten flächensparende Siedlungspolitik

Freie Wähler bezeichnen Aussagen der Landesregierung als zu undifferenziert

pm/fw: Die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und die Errichtung wichtiger

Infrastruktureinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Sportstätten wird auch bei Anlegung strengster Maßstäbe nicht ohne Flächenverbrauch abgehen. „Unsere Städte und Gemeinden haben ihre Siedlungspolitik längst auf einen schonenden Umgang mit Natur und Landschaft ausgerichtet und setzen verstärkt auf die Nutzung der Innenpotenziale. Im Relation zu den in den letzten Jahren neu entstandenen Wohnungen, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen ist der Landschaftsverbrauch spürbar reduziert worden“, verweist der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler in der Region, Heinz Kälberer, selbst lange Jahre Oberbürgermeister, auf das veränderte Bewusstsein auf kommunaler Ebene. Die Kritik von Ministerpräsident Günther Oettinger und Umweltministerin Tanja Gönner an den Kommunen empfindet er als zu undifferenziert.

Das jüngst veröffentlichte Strategieprogramm und eine Pressemitteilung der Landesregierung enthalten zwar interessante Denkansätze, wie etwa niedrigere Grundsteuersätze oder bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Innerortsbebauung. Die Realisierungschancen auf Bundesebene schätzen die Freien Wähler jedoch äußerst gering ein. Auch die Darstellung der Regierung, es würden vielerorts unnötig Siedlungsflächen erschlossen, entbehrt weitgehend der Realität. „Kommunale Siedlungspolitik kann auf Vorratsflächen nicht völlig verzichten. Wenn man erst reagiert, wenn der Bedarf vor der Haustüre steht, ist es in der Regel zu spät. Vor allem ansiedlungswillige Betriebe aber auch Familien können nicht Jahre warten bis aus der Nachfrage Bauland geworden ist“, verweist der Sprecher der Regionalfraktion im Planungsausschuss, Alfred Bachofer, auf die Gegebenheiten in den Rathäusern. Wenn Betriebe weit wegziehen oder Interessenten sich für einen anderen Standort entscheiden, sei der Aufschrei groß. Gleiches gelte, wenn bauwillige Familien mit fehlendem Angebot oder hohen Bauplatzpreisen konfrontiert würden.

Die Freien Wähler sehen in einer aktiven und flexiblen Baulandpolitik einen der Gründe für die Prosperrität in Baden-Württemberg. Es sei gerade die Landesregierung gewesen, die in der Vergangenheit die Kommunen nachdrücklich aufgefordert habe, rechtzeitig und ausreichend Bauland bereit zu stellen. Dies könne man nun den Gemeinden nicht auch noch zum Vorwurf machen.

Die vorrangige Nutzung von verfügbaren Innenflächen ist für die Verantwortlichen in den Rathäusern zur Selbstverständlichkeit geworden. Man sieht die Chance zur Belebung der Innenzonen ebenso wie die Nutzung vorhandener Infrastruktur. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass solche Innenpotenziale häufig nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. „Den Gemeinden fehlen wirksame Instrumentarien, um die wünschenswerte Nutzung von Grundstücken in der Ortsmitte oder in den Nachkriegsbaugebieten auch durchzusetzen“ verweist Kälberer auf die Realität. Programmatische Aussagen der Politik seien zu wenig, man müsse konkrete Handlungsmöglichkeiten schaffen, wie z.B. leicht handhabbare Baugebote.
Die Freien Wähler erwarten von der Landesregierung, dass sie den Worten auch Taten folgen lässt, nachdem der Ministerpräsident die besondere Vorbildrolle des Landes hervorgehoben hat. Dies gelte sowohl für den Landschaftsverbrauch, als auch für die Eindämmung des immer mehr Menschen belastenden Lärms. Die von der Umweltministerin erhobenen Lärmwerte hätten den Filderraum als Lärmschwerpunkt Nr. 1 gekennzeichnet. Bei der bevorstehenden Entscheidung über den Bau einer zweiten Start- und Landebahn müsse nun den Themen Flächenverbrauch und Lärmschutz besonders Gewicht gegeben werden. Immerhin stünden eine Flächeninanspruchnahme von mehr als 150 ha und die Lärmbetroffenheit von mehreren Hunderttausend Menschen im Raum.

Eine weitere effektive Möglichkeit, den Flächenverbrauch einzudämmen, sehen die Freien Wähler in einer einheitlichen Anwendung regionalplanerischer Grundsätze im Land. Während der Verband Region Stuttgart bei den Entwicklungspotenzialen für die Gemeinden äußerst restriktiv vorgeht, stehen den Kommunen in manchen Regionalverbänden bis zu drei Mal so hohe Zuwachsraten zur Verfügung. „Solche Entwicklungsmöglichkeiten sind zwar unrealistisch, sie eröffnen aber praktisch einen freien Markt für Angebot und Nachfrage. Das führt dazu, dass Betriebe und Familien in Nachbarregionen ziehen, obwohl nachweislich dort der spezifische Flächenverbrauch deutlich höher ist. Die Folge sind Zuwächse, die erheblich über dem inneren Bedarf liegen. Wenn es die Regierung ernst meint mit einer landesweiten Eindämmung des Landverbrauchs, muss sie mit Hilfe des Planungsrechts dafür sorgen, dass in Baden-Württemberg einigermaßen vergleichbare Maßstäbe der Regionalplanung gelten“ bekräftigt Heinz Kälberer eine immer wieder ohne Ergebnis erhobene Forderung.

Eine klare Absage erteilen die Freien Wähler der Überlegung der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden zum Regierungspräsidium zu verlagern. Die Ortskenntnis und Bürgernähe der Landratsämter gewährleiste eine sachkundige und unbürokratische Genehmigungspraxis.

Auf die Ankündigung der Umweltministerin, die Entscheidungsträger in den Kommunen müssten sensibilisiert werden, antworten die Freien Wähler mit dem Hinweis, dass die Gemeinden keine Belehrungen, sondern mehr Handlungsmöglichkeiten brauchen. „Entscheidungen über die Erschließung von Baugebieten erfolgen bedarfsorientiert und nach sorgfältiger Abwägung, gerade auch der Umweltbelange. Den Gemeinden ist sehr wohl bewusst, dass Baugebiete in der freien Landschaft ein Kosten- und Investitionsrisiko darstellen und dass der demografische Wandel verändertes Denken erfordert. Neues Bauland darf auch nicht mit Zubetonieren gleichgesetzt werden. Baugebiete sind heute anspruchsvoll durchgrünt, nur wenig versiegelt und zeigen eine erstaunliche Artenvielfalt. Gleichzeitig werden als Ausgleichsmaßnahmen ökologisch geringwertige Flächen deutlich aufgewertet“, rückt Alfred Bachofer die kommunale Praxis in den Vordergrund.

Ansprechpartner

Alfred Bachofer
Paul-Gerhardt-Straße 31
72622 Nürtingen
Fon 07022/47 09 09
Mail A.Bachofer@gmx.net
www.freiewaehler.de

Freie Wähler fordern seriöse Finanzierung der Kinderbetreuung

Mehr Krippenplätze sind nötig – aber kommunal nicht finanzierbar

pm/fw: Die Föderalismusreform ist noch kaum in Kraft und schon vergisst der Bund erneut, dass er den Kommunen nur neue Aufgaben aufbürden darf, wenn er einen finanziellen Ausgleich schafft. Die Forderung der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren innerhalb von sechs Jahren zu verdreifachen, würden eine Kostenlawine auslösen, die die Kommunen nicht meistern können. Die SPD versucht nun die CDU-Politikerin noch zu übertrumpfen, indem sie einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab Geburt begründen will. Die Freien Wähler stellen den Bedarf angesichts des dramatischen Geburtenrückgangs nicht grundsätzlich in Frage, obwohl dieser lokal sehr unterschiedlich sein dürfte.

Deutliche Kritik übt der Landesvorsitzende der Freien Wähler, OB a.D. Heinz Kälberer aus Vaihin-gen/Enz, am Gebaren der Parteien auf Bundesebene. Ständig stelle man wenig ausgegorene Ideen in den Raum ohne mit den zuständigen Ländern und Kommunen zu reden und realistische Finanzierungslösungen zu unterbreiten.

„Die Städte und Gemeinden haben längst erkannt, dass eine vorbildliche Kinderbetreuung in allen Altersstufen als Bestandteil kommunaler Familienförderung ein wichtiger Standortfaktor ist“, verweist Heinz Kälberer, auf die erfolgreichen Anstrengungen der letzten Jahre. Das Ziel einer Betreuungsquote von 20 % für Kleinkinder bis 2010 werde von vielen Kommunen erreicht. Auch einem darüber hinaus gehenden Bedarf werde entsprochen. Natürlich würden keine Leeplätze geschaffen, falls keine Nachfrage bestehe.

Ein wichtiger Baustein in den gemeindlichen Betreuungskonzepten sind nach Ansicht der Freien Wähler Tagesmütter und Tageselternvereine. Sie erlauben eine rasche und flexible Reaktion auf den sich verändernden Bedarf. Eine immer größere Bedeutung erlangt auch die Unterbringung von Kindern in Nachbargemeinden, die über entsprechende nicht voll ausgelastet Einrichtungen verfügen. Vom Land erwarten die Freien Wähler eine Anpassung der Richtlinien, damit solche Lösungen in der örtlichen Bedarfsplanung berücksichtigt werden können.

„Der neue Vorstoß der Familienministerin ist scheinbar populär, geht aber möglicherweise über den realistischen Bedarf hinaus. Die Kommunen sind ohne eine solche Nachhilfe in der Lage, die örtliche Nachfrage zu erkennen und darauf bedarfsgerecht zu reagieren“, verweist Kälberer auf das Recht und die Pflicht zur örtlichen Daseinsvorsorge. Dass nun die SPD mit einem noch weiter gehenden Vorschlag nachlege, mache die gegenwärtige Debatte nicht seriöser. Nach Kälberers Auffassung darf man die finanzielle Lastenverteilung nicht von der nach wie vor zu geringen Finanzkraft der Kommunen abkoppeln. Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmannstiftung sind die Kommunen weit höher verschuldet als allgemein bekannt. Dies hängt damit zusammen, dass 43 % der Kredite auf ausgegliederte Unternehmen entfallen und daher in den Haushalten nicht erscheinen. „Angesichts der demografischen Veränderungen, die in vielen Kommunen zu einer Abnahme der Wohn- und Arbeitsbevölkerung führen wird, besteht mehr denn je ein dringender Bedarf zur Haushaltskonsolidierung“, betont Kälberer, der jahrelang als Finanzexperte in Bundes- und Landesgremien tätig war.

Vor diesem Hintergrund fordern die Freien Wähler mit Nachdruck einen vollständigen Lastenausgleich für die entstehenden Mehrkosten der Kleinkinderbetreuung durch den Bund über eine andere Aufteilung der Steuerquellen. Das Land und die Gemeinden können dies nicht allein schultern, zumal eine zu hohe Belastung der Familien durch Betreuungskosten vermieden werden muss.

Alfred Bachofer

Wahlkampfkostenerstattung und Parteienfinanzierung

Ausgelöst durch den Streit der Freien Wähler Hessen und der dortigen Landesregierung um die Frage der finanziellen Gleichstellung von Parteien und Freie Wähler – Gruppierungen befassen sich die Gremien des Landesverbandes der Freien Wähler Baden – Württemberg erneut mit dieser Frage, bezogen auf das Land Baden – Württemberg. Das Präsidium des Landesverbandes beauftragte am 27. Januar 2007 die Verbandsführung zu dem Vorgehen, das in Ziffer 3 a – e des folgenden Positionspapiers beschrieben ist:

Positionspapier: 1. Vorbemerkungen:

Die Freien Wähler Baden-Württemberg kämpfen seit Jahren um die finanzielle Gleichstellung mit den Parteien. Da die Freien Wähler nur auf kommunaler Ebene tätig sind, nicht an Bundes- und / oder Landtagswahlen teilnehmen und keine Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sind, erhalten Sie keine Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz.

Durch zwei Verfassungsbeschwerden konnten die Freien Wähler Baden-Württemberg eine Änderung des Spendenrechts durchgesetzt werden. Seither sind Spenden an alle Wählergemeinschaften und Beiträge an diese steuerlich absetzbar (§ 34 g Einkommensteuergesetz).

Nach einem weiteren Verfassungsstreit stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Parteien Gelder aus der Parteienfinanzierung auch für Ihre Arbeit auf kommunaler Ebene einsetzen und insoweit eine Ungleichbehandlung zu den Wählergemeinschaften besteht. Das Verfassungsgericht forderte in diesem Urteil 1992 den Bundesgesetzgeber auf, diese Ungleichbehandlung zu ändern. Das Gericht lies offen wie das geschehen soll. Es ist bis heute von den jeweils regierenden Parteien nichts geschehen.

Der Landesvorstand hat in den letzten Jahren in seinen Gesprächen mit den Landtagsfraktionen und dem Ministerpräsident wiederholt eine Gleichstellung der Freien Wähler mit den Parteien gefordert, leider ohne zählbaren Erfolg. Lediglich bei der Bezuschussung der Bildungswerke werden neben den Parteistiftungen auch andere Bildungswerke berücksichtigt, so auch das Bildungswerk für Kommunalpolitik. Diese Regelung stammt aber aus einer Zeit, lange vor dem Verfassungsgerichtsurteil 1992. Nachdem der Bundesgesetzgeber trotz der Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht aktiv wurde, haben die Freien Wähler Weinheim, unterstützt vom Landesverband, 2003 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde leider nicht zur Entscheidung angenommen.

Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage der finanziellen Gleichstellung der Wählergemeinschaften mit den Parteien ist zu beachten, dass Parteien aus mehreren Quellen Zuwendungen erhalten: Nach § 18 Abs. 1 des Parteiengesetzes gewährt der Staat den Parteien Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel sind

a) der Erfolg der Partei bei den vorangegangenen Wahlen (außer Kommunalwahlen)

b) die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge

c) der Umfang der eingeworbenen Spenden.

Darüber hinaus erhalten Fraktionen des Bundestags und der Landtage staatliche Zuschüsse.

Das Parteiengesetz liegt in der Gesetzeskompetenz des Bundestags. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt zu einem Teil an die Bundesparteien, die intern Teile davon weiter geben an die Landesorganisationen und die Organisationen darunter. Ein anderer Teil wird an die Landesverbände ausbezahlt nach deren Wahlergebnissen bei den Landtagswahlen.

Für Wahlkampfkosten auf Kommunalebene gibt es keine Wahlkampfkostenerstattung. Allerdings setzen die Parteien ihre Organisationen auf Landes- und Kreisebene auch für die Kommunalwahlen ein. Hierin sehen die Freien Wähler eine Ungleichbehandlung.

Zuschüsse für Fraktionen werden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene gewährt. Soweit das auf Kommunalebene geschieht, partizipieren hiervon auch die Freien Wähler.

2. Hessen-Streit

Wie die Freien Wähler in Baden – Württemberg, fordern auch die Freien Wähler aus Hessen seit Jahren eine finanzielle Gleichstellung mit den Parteien. Die Regierung von Hessen hatte einen Gesetzentwurf vorbereitet, nach dem Wählergemeinschaften bei Kommunalwahlen eine Wahlkampfkostenerstattung erhalten sollten. Diese Regelung sollte nicht für Parteien gelten, da diese eine Parteienfinanzierung erhalten. In dem Gesetzentwurf ist ausdrücklich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1992 verwiesen.

Der Hessische Ministerpräsident hat die Freien Wähler in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass er dieses Gesetz nicht einbringen wolle, wenn die Freien Wähler zum Hessischen Landtag kandidieren. In diesem Fall würden die Hessischen Freien Wähler Gelder wie Parteien erhalten. Doppelte Zuwendungen, zum einen auf Landesebene für Landtagswahlen und zum anderen spezielle Zuwendungen auf kommunaler Ebene seien nicht möglich.

Für den Landesverband Baden – Württemberg stellt sich nun die Frage, ob wir nicht erneut in der Frage der Gleichstellung einen Vorstoß unternehmen sollten. Auch aus dem Kreis der Mitglieder wurde ein Handeln des Landesverbandes gefordert.

3. Weiteres Vorgehen

Die Landesvorsitzenden, Rechtsreferenten und der Schatzmeister haben sich in einem Arbeitsgespräch ausführlich mit den Fragen befasst und die Vorstöße der Vergangenheit, die rechtliche Situation und die politischen Dimensionen bewertet.

Dabei sind sie zu folgendem Ergebnis gekommen, das im Präsidium vorgetragen und diskutiert werden soll.

a) Der Landesverband Baden-Württemberg beantragt beim Bundesverband der Freien Wähler einen Vorstoß auf Bundesebene zu unternehmen mit dem Ziel ( unter Bezug auf das Urteil der Bundesverfassungsgericht 1992 ) eine Änderung des Parteiengesetzes herbei zu führen. Mit dieser Änderung soll erreicht werden, dass kommunale Wählergemeinschaften ebenfalls Zuwendungen nach dem Parteiengesetz erhalten. Dadurch soll die bestehende Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes beseitigt werden.

b) Ein Vorstoß des Landesverbandes auf Landesebene, mit dem Ziel eine Wahlkampfkostenerstattung für Kommunalwahlen einzuführen soll nicht erfolgen. Eine solche Erstattung wäre eine neue Zuwendungsregelung für Parteien und alle Wählergemeinschaften die wohl von den Gemeinden und Kreisen finanziert werden. Eine solche weitere finanzielle Belastung der Kommunen ist derzeit wohl nicht vermittelbar.

c) Der Landesvorsitzende solle beim Ministerpräsident vorstellig werden mit der Bitte, einen Vorstoß der Freien Wähler auf Bundesebene zu unterstützen.

d) Der Kreisverband Rhein-Neckar hat einen förmlichen Antrag gestellt, das Thema vom Landesverband aus auf zu greifen. Der Rechtsreferent und der Landesgeschäftsführer wurden beauftragt, den Kreisverband zu besuchen und dort die Gesamtproblematik zu erklären, sowie die Haltung des Landesverbandes zu erläutern.

e) Nach der Präsidiumssitzung sollen die Mitglieder des Landesverbandes über die Haltung des Landesverbandes schriftlich informiert werden.

Aufgestellt, Febr. 2007
Georg Hiller
LGF

Archiv