In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heisst es in
Paragraph 1, Ziffer3:
"Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen
Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers".
Daraus lässt sich schliessen, dass in Gemeinden und Kreisen die
Parlamente nicht nur von Parteimitgliedern (also Parteien) gebildet
werden dürfen, und dass jeder Bürger zur Mitarbeit bei der
Selbstverwaltung geradezu verpflichtet ist. Im Grunde schöpfen die
Freien Wähler aus dieser Selbstverwaltungsgarantie ihre
Daseinsberechtigung.
Ein grosser Politikwissenschaftler hat dies einmal so
ausgedrückt:
"Die kommunalpolitischen Fragen lassen sich viel schwerer unter
dem Aspekt parteipolitischer Programme erfassen und beurteilen als
Probleme der Bundes- und Landespolitik.
Es gibt keine christliche Strassenbeleuchtung und keine
sozialistischen Bedürfnisanstalten. Es ist kein Zweifel, dass die
Wählervereinigungen für die Gemeindevertretungen häufig
qualifiziertere Vertreter präsentieren als die politischen
Parteien".
(Professor Dr. Theodor Eschenburg, "Der Spiegel",
16.3.1960)



