Mitgliedschaft

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Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen:

  1. Flyer zum Herunterladen
  2. Mitgliedschaft im Landesverband - Argumente
  3. Beitragsordnung ab 2005
  4. Beitrittserklärung

Flyer zum Herunterladen
Den Landesverbands-Flyer in PDF-Format finden Sie hier.
Den Flyer "Mit Biss in den Wahlkampf" in PDF-Format finden Sie hier.
Warum Mitglied im Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg
Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Alte Weinsteige 48, 70180 Stuttgart
Telefon 0711/6404835, Fax 0711/6405280, e-mail: freie-waehler-bw@t-online.de

Mitgliedschaft im Landesverband - Argumente

Gründe für eine Mitgliedschaft
  • Nur der Landesverband kann die Interessen der Freien Wähler vertreten. Örtliche Stimmen werden landesweit nicht gehört.
  • Der Landesverband hat die steuerliche Gleichstellung von Beiträgen und Spenden erstritten und das Persönlichkeitswahlrecht bei den Kommunalwahlen verteidigt (und muß es auch künftig)
  • Nur gemeinsam können die Freien Wähler sich gegen die Parteien verteidigen und behaupten
  • Nur ein Landesverband kann eine landesweite Gemeinschaft herstellen
  • Nur ein Landesverband kann einen Zusammenhalt der Freien Wähler organisieren und die Ideale der Freien Wähler immer wieder erneuern
  • Er bringt die Interessen der Freien Wähler in die Öffentlichkeit und ist ihr Sprachrohr
  • Er schafft Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch
  • Er kann nur wirkungsvoll arbeiten wenn die Mitglieder in ausreichend finanzieren und in ihm mitarbeiten
Vorteile einer Mitgliedschaft als Ortsverband
  • Regelmäßige Informationen vom Landesverband und Bildungswerk für Kommunalpolitik
  • Argumentationshilfen zu kommunalpolitischen Themen und Freie Wähler Themen
  • Teilnahme an Fortbildungen und Erfahrungsaustausch
  • Redner und Referenten für Veranstaltungen
  • Teilnahme an Arbeitskreisen und Hauptversammlungen
  • Antragsrecht bei Mitgliederversammlungen
  • Auskünfte und Informationen zu Fragen der Kommunalpolitik und der Vereinsführung
  • Bereitstellung von Wahlwerbemitteln
  • Argumentationshilfen für Wahlkampfarbeit
  • Ehrung von verdienten Mitgliedern
Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2005
  • Grundbeitrag pro Ortsverband 100 € pro Jahr
  • Für jedes Mitglied des Ortsverbandes 6 € pro Jahr
  • Einzelmitglieder 50 € pro Jahr
Werbeprämie
Pro neuem Ortsverband mit einer Mitgliedschaft von mehr als 3 Jahren: 100 €

Aufgestellt: Oktober 2004; Georg Hiller, Landesgeschäftsführer

Beitragsordnung ab 2005

§ 1 Beitragsschuldner

1. Beitragsschuldner sind die Ortsverbände bzw. Stadtkreisverbände gemäß § 4 der Satzung
2. Soweit Einzelpersonen unmittelbar Mitglieder des Landesverbandes sind (§ 4 der Satzung), sind diese auch Beitragsschuldner

§ 2 Fälligkeit

Die Beiträge müssen am 31. März eines jeden Jahres beim Landesverband eingegangen sein. Bei einem Neubeitritt wird der Beitrag unmittelbar nach der Aufnahmebestätigung erhoben.

§ 3 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der Beitragspflicht der Orts- bzw. Stadtkreisverbände ist die Mitgliederzahl, welche die Orts- bzw. Stadtkreisverbände entsprechend § 11 der Satzung dem Landesverband gemeldet haben.

§ 4 Beitragshöhe für Orts- und Stadtkreisverbände

1. Der Grundbeitrag eines Orts- bzw. Stadtkreisverbandes beträgt € 100.- / Jahr
2. für jedes Mitglied bis zum 150. Mitglied eines Orts- bzw. Stadtkreisverbandes sind zusätzlich zu entrichten € 6.- / Jahr

§ 5 Beitragshöhe der Einzelmitglieder

Der Jahresbeitrag eines Einzelmitglieds gemäß § 1.2 dieser Beitragsordnung beträgt € 50.- / Jahr

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.

Die neue Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 8.5.2004 beschlossen.

Beitragsordnung ab 2005

Beitritt

Orts- oder Stadtkreisverbände sowie Fraktionen können ihre Beitrittsabsicht durch diese Beitrittserklärung (Word / Pdf) an die Geschäftsstelle des Landesverbandes (Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V., Alte Weinsteige 48, 70180 Stuttgart) richten.

Einzelmitglieder sollten ihre Beitrittsabsicht mit dieser Erklärung (Word / Pdf) mitteilen.